Wieder versicherungspflichtig - zurück zu GKV ?!
Mit Nachweis der Versicherungspflicht besteht das Recht auf Sonderkündigung d.PKV!
Achtung, 2 Punkte gilt es zu prüfen:
1. Anwartschaft statt Kündigung, wenn ja - kleine oder grosse AWV ?
2. "Rettung" der bisher aufgelaufenen Altersrückstellungen durch rabattierte Z-PKV,
dazu noch oft ohne neue Risikoprüfung und Wartezeiten
Eine einfache Mitgliedsbestätigung nach § 175 SGB V reicht nicht !!!
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