"Ich hinterlasse nichts - meine Familie soll wirklich traurig sein !"

Die Hinterbliebenenvorsorge ist nicht ganz so einfach, wie sie auf den ersten Blick aussieht. Das Problem entsteht, wenn man die richtige Höhe ermitteln will.

  • wieviel Geld soll mein Lebenspartner erhalten, wie lange soll es reichen ?
  • wieviel Geld sollen meine Kinder erhalten, wie lange soll es reichen ?
  • wie hoch sind meine Darlehen, wie hoch sind die Vorfälligkeitszinsen
  • wieviel nimmt mir der Staat in Forn von Erbschafts- o. Schenkungssteuer weg 
  • wie hoch sind mögliche Pflichtteilsansprüche
  • ...

Beispiel aus jüngster Praxis:

Ein Ehepaar besitzt ein schuldenfreies Einfamilienhaus im Wert von ca 300.000€.

Ebenso haben sie 2 erwachsene Kinder, welche selbst verheiratet sind.

Eines der Kinder lebt in finanziell angespannten Verhältnissen, will unbedingt wenigstens den Pflichtteil haben. Pflichtteil bedeutet Barleistungsanspruch.

 

Wieviel Geld braucht der überlebende Partner zur Bedienung des Pflichtteil, ohne das Eigenheim verkaufen zu müssen. Achtung: der Pflichtteil ist sofort fällig.

Eigenheimwert: 300.000, gehört beiden, das bedeutet Erbmasse 150.000.

Von diesen 150.000 gehört dem überlebenden Ehepartner 75.000, jedes Kind erbt 37.500. Der Plfichtteil beträgt 50% davon, also rund 19.000 € !