Das Altersvorsorgedepot, mehr als ein neues "Riester" ab 01.01.2027

Mit dem Altersvorsorgedepot beginnt eine neue Ära der privaten Altersvorsorge. Millionen Menschen erhalten künftig Zugang zu einer staatlich geförderten, kapitalmarktbasierten Lösung. Gleichzeitig ändert das Altersvorsorgereformgesetz (fast) alles. Es verändern sich Förderung, Auszahlungsoptionen, Zielgruppen und Produktwelt grundlegend.

Die Riesterrente hatte folgende Probleme: Ausgrund der gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie konnten die Anbieter nicht in profitable aber volatile Anlageformen wie Aktienfond investieren. Vernünftige Wertzuwächse konnten nur erzielt werden, wenn die Zulagen und vor allem die Steuerersparungen optimal mitnahm. Aufgrund dieser Komplexität war es beratungsintensiv, was sich auch an den Kosten zeigte.

Es gibt noch keinerlei konkrete Anbieter bzw. Produkte.

Das neue Altersvorsorgedepot soll mehr Rendite erzeugen u. weniger Kosten haben. 

Die vier wichtigsten Fakten

1. Die Höhe der Förderung ist nicht mehr einkommens- sondern beitragsabhängig. 

  • Für jeden privat eingezahlten Euro legt der Staat 50 Cent obendrauf, bis maximal 360 Euro pro Jahr. Für die nächsten 1.440 Euro gibt es weitere 0,25 Cent pro 1 Euro Eigenbetrag vom Staat.
  • Darüber hinaus erhalten Eltern eine Zulage von 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn sie mindestens 25 Euro pro Monat einzahlen.
  • Je nach Beitragshöhe entsteht so ein attraktiver staatlicher Förderhebel.

2. verschiedene Steuervorteile können den Vermögensaufbau unterstützen.

  • In der Ansparphase werden die Eigenbeträge aus dem Brutto bezahlt. Das        Finanzamt führt eine "Günstigerprüfung durch. So können zu den Zusagen      noch Steuerrückflüsse kommen, nicht in den Vetrag sondern auf Ihr Konto.
  • Während der Ansparphase bleiben Erträge im Depot grundsätzlich steuerlich begünstigt investiert. Dadurch kann mehr Kapital für die Altersvorsorge arbeiten. Im Ruhestand wird die Auszahlung dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen versteuert. Damit folgt das Altersvorsorgedepot dem Prinzip: Förderung heute, Besteuerung später.
  • Volle Besteuerung des geförderten Kapitals in der Auszahlungsphase nach EStG §22 Nr. 5 mit persönlichem Steuersatz (bei förderunschädlicher Verwendung)
  • Ungefördertes Kapital und dessen Erträge werden nachgelagert und nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert

3. deutliche Verbesserung der Produktwelten

  • Mehr Chancen ohne Garantiezwang, dennoch verschiedene Garantieoptione

  • Mehr Spielraum durch renditeorientierte Anlagelösungen

  • Einfache kapitalmarktnahe Produktkonzepte mit Wechselmöglichkeiten

4. Vier Wege für Riester-Kunden

Bestehende Verträge müssen nicht automatisch ersetzt werden. Entscheidend ist die passende Lösung für die individuelle Situation.

  • Riester-Vertrag fortführen: Der bestehende Vertrag läuft unverändert weiter. Die bisherigen Förderregelungen und die Kapitalgarantie bleiben erhalten.
  • Ins neue Fördersystem wechseln: Kunden profitieren von den neuen Förderregelungen, während ihr bestehender Riester-Vertrag grundsätzlich bestehen bleibt.
  • Anbieter oder Produkt wechseln: Das angesparte Kapital kann förderunschädlich in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden, um die Vorteile des neuen Systems zu nutzen.
  • Neues Altersvorsorgedepot eröffnen: Bestehende Vorsorgeverträge können in den neuen gesetzlichen Rahmen überführt werden. So erhalten Kunden Zugang zu den neuen Förder- und Anlagemöglichkeiten.
Eine Übersicht der schon bekannten Fakten (28.07.2026)
Altersvorsorgereform-2027_Flyer (1).pdf
PDF-Dokument [13.0 MB]

Was ist schon bekannt: (10.03.2026)

 

1. Wer Riester hat, kann dies weiter nutzen.

2. Neuabschlüsse ab 01.01.2027 nur noch ins neue Altersvorsorgedepot.

3. Wechsel geht auch mit förderunschädlicher Mitnahme der Zulagen.

4. Nach einem Wechsel gibts kein zurück mehr. 

Bitte deshalb keine Schnellschüsse sondern gut rechnen oder beraten lassen.

5. Zulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr

  • Der Staat zahlt 50 % auf die ersten 360 Euro (max. 180 Euro).
  • Auf die restlichen Beiträge bis 1.800 Euro gibt es 25 % (max. 360 Euro).
  • Der Höchstbetrag wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro, also mtl. 150,- Euro erreicht.
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 300 Euro, also 25,- Euro monatlich