Staatshilfen nach einem Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen sollen nur noch Hausbesitzer und Firmen erhalten, die sich erfolglos um eine private Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich am 1. Juni 2017 die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Berlin verständigt.  - Das bedeutet, Sie müssen nachweisen können, das Sie sich bemüht haben. Diese Unterlagen sollten in Kopie auswärts bei Ihrem Makler oder einer anderen Vertrauensperson gelagert sein.