Sie wollen Wohneigentum schaffen ?
Welche Versicherungen brauchen Sie, damit Ihr Traum nicht zum Alptraum wird?
Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Sobald Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück besitzen, haften Sie für alle Schäden, die daraus entstehen. Beispiel: Kinder spielen auf dem Grundstück und verletzen sich. Ein Schild "Betreten verboten", selbst eine Umzäunung entbindet leider nicht von der Haftung. Vor allem Körperschäden können teuer werden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sobald der Bau beginnt, haften Sie für alle Schäden, welche durch den Bau Dritten zugefügt werden.Beispiel: Durch Sturm fällt ein Gerüst um und beschädigt das Nachbargrundstück. Für eine Berechnung wird der Gesamtvolumen in € benötigt und dazu der Wert der darin enthaltenen Eigenleistungen.
Bauleistungsversicherung
Das ist die "Kaskoversicherung" am Bau. Wird im Nachgang erklärt.
Feuerrohbauversicherung - wird später zur Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung verlangt in der Regel eine Bank vor Darlehensausreichung. Es gib einige Versicherer, welche diese kostenlos anbieten, wenn man die Wohngebäude-versicherung dort abschließt (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden etc.)
Bauhelferunfallversicherung
Wenn Sie selbst oder Verwandte, Freunde und Bekannte mithelfen, ist es denen gegenüber unfair, diese nicht abzusichern. Beispiel: Ein heftiger Sturz kann zu Arztrechnungen, Krankenhausaufenthalten, Arbeits-und Verdienstausfall, ggf. zu Dauerschäden oder Pflegebedürftigkeit führen.
Bauberufsgenossenschaft
Bei baulichen Unternehmungen in eigener Regie ist es sehr sinnvoll, sich selbst, den Ehepartner, ggf. auch Kinder und seine Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft abzusichern. (D-Ärzte, Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente, Sachleistungen...)
Rechtsschutzversicherung
Ein Bauvorhaben ist fast wie ein Abendteuer, hier kann es zu vielen diversen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Rechtsschutzversicherung ist preiswerter als ein Rechtsanwalt, den man selbst bezahlen muss.
Risikolebensversicherung
Ist nicht nur für die Absicherung des Darlehens wichtig sondern auch für Probleme im Erbrecht wie Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Erbschaftssteuer etc.
Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung etc.
Die eigene Absicherung sollte ausreichend sein.
Tipp:
Wohnt man dann in der eigenen Immobilie, sind die Bauherrenhaftpflicht- (für weitere Bautätigkeiten) und auch die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in einer guten Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei enthalten.
Bauleistungsversicherung ("Vollkasko" am Bau)
Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?
Versicherungsnehmer ist entweder der Bauherr oder aber das von ihm als Hauptauftragnehmer engagierte Bauunternehmen. Alle nachfolgenden Subunternehmer, also die einzelnen Handwerker, sind auf diese Weise mitversichert.
Was genau wird durch die Bauleistungsversicherung abgesichert?
Die Bauleistungsversicherung schließt alle Bauleistungen mit ein, auch sogenannte Eigenleistungen des Versicherungsnehmers. Ebenfalls versichert sind sämtliche Baustoffe und Bauteile sowie Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe, inklusive wichtiger fest einzubauender Elemente wie Fenster und Türen. Sie gilt für Hoch-, Tiefbau- und Montageprojekte.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, vorsätzliche und mutwillige Zerstörung durch Dritte, Material- oder Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Arbeiter, Glasbruch, Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen.
Welche Leistungen erbringt die Bauleistungsversicherung im Schadenfall?
Die Bauleistungsversicherung trägt die Kosten für Materialien und Arbeitslöhne, die aufgebracht werden müssen, um den baulichen Zustand vor dem Schadensereignis wiederherzustellen. Das schließt auch die Aufwendungen für Aufräumarbeiten. Sollte an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen ein Totalschaden entstehen, wird der Zeitwert ersetzt.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung endet spätestens mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. am Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme – oder aber sechs Werktage nach Beginn der Nutzung. Generell dauert er maximal zwei Jahre, wobei Verlängerungen auf Antrag möglich sind.
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