neu ab 2018:
- Zulage: 175,- € statt bisher 154,- € ( + 13,5% )
- Schonvermögen auf Grundsicherung 100,-€ mtl, darüber 30% b. 202,-€
- Cash-Auszahlung nach Kleinstbetragsregelung wählbar 01.01. nach RB.
- Versteuerung Cashbetrag nach 1/5-tel Regelung
- Sofortmeldung Beamte (Vollmacht an Bezügestelle im Startjahr)
- Förderfähig auch über betriebliche Altersvorsorge
2011: Weiterentwicklung: Wertsicherungsfonds, welcher auch in negativen Börsenphasen Gewinne erwirtschaftet
2012 Weiterentwickung: höhere Rente im Pflegefall
2013 Weiterentwickung: höhere Rente im Pflegefall ohne Renditenachteil
2017/2018 neue Zulage 175 € statt 154 - noch wichtiger : 202 € mtl. Schonvermögen auf die Grundsicherung in der Rentenphase
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