Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge
1. ab 2020 gibt es einen neuen Freibetrag beim Bezug der betriebsrente in Höhe
159,25 - €, KV Beiträge sind nur für Werte darüber zu zahlen
dieser Betrag soll künftig an die Lohnentwicklung angepasst werden
bisherige Regelung: wer die bisherige Freigrenze 155,75 € übertraf musste auf
den gesamten monatlichen Rentenrate KV-Beitrag bezahlen
(aktuell 14,6% + Zusatzbeitrag)
1.1. gilt leider nicht für freiwillig versicherte Rentner
1.2. gilt auch nicht für die Pflegepflichtversicherung (3,05%)
1.3. die Mindereinahmen dürfen sich die GKV über den Zusatzbeitrag holen
1.4. Das neue Gesetz soll auch einmalige Kapitalausschüttungen der Betriebsrente
umfassen, sofern sie nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. dazu sind noch
keine Einzelheiten bekannt
2. Bei Barlohnumwandlungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15% dazu zu geben.
2.1.Das gilt aktuell schon für Neuvereinbarungen.
2.2. ab 01.01.2022 gilt es auch für bestehende Verträge.
3. Neue Grenzwerte ab 2020
3.1. max. 276,- Steuerfrei + SV-frei
3.2. weitere 276,- steuerfrei
Sie möchten ein Beispiel:
Ab 01.01.2020 können Sie im Durchführungsweg Direktversicherung monatlich bis 276 Euro (p.a. 2976,- €) sozusagen aus dem Brutto sparen.
Netto müssen Sie da nur auf ca 50% verzichten, noch weniger Eigenkapital fließt ein, wenn Ihr Arbeitgeber Teile oder alles übernimmt.
Beispiel:
Ihr Arbeitgeber spendet Ihnen mtl. 100 Euro,
Sie wandeln zusätzlich noch 176 Euro Barlohn um.
Ihr Arbeitgeber gibt 15%, also 26,40 €
Insgesamt arbeiten also 302,40 € für Sie und sind bei entsprechender Vertragsgestaltung (BOLZ) zum Rentenbeginn auch garantiert vorhanden.
Dazu kommen noch Gewinne / Renditen.
Das kostet Sie monatlich ca. 50% von 176,-€, also nur ca 90,- €
Interesse geweckt? Kontaktieren Sie mich!
Weiteres Beispiel:
Sie erhalten eine Sodergratifikation (auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld).
Bis 12* 276,- = 3.312 können Sie auch noch steuerfrei in Ihren Vertrag einzahlen. Ihre Alternative: 3.312 - SV - Steuer sind ca. 1.600 1.700 € netto sofort oder eben
3.312,- für IHre berufsfreien Jahre. (bitte die SV bis zur BBG 4.687,50 beachten)