Sechs Leistungsbereiche für umfassenden Schutz.
Unfall-Invalidität. |
Die Multi-Rente leistet nach einem Unfall ab einem Invaliditätsgrad von 50 % in voller Rentenhöhe. Berechnungsgrundlage ist die Multi-Rente-Gliedertaxe, die wir im Vergleich zum marktüblichen Standard verbessert haben. |
Organschäden. |
Ab einer bestimmten Funktionsminderung eines Organs zahlen wir die Rente. |
Schwere Erkrankungen (inklusive Krebserkrankungen). |
Voraussetzung für die Rentenzahlung ist eine der folgenden Erkrankungen: |
Verlust von Grundfähigkeiten. |
Wir zahlen die vereinbarte monatliche Rente beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit. Zu den Grundfähigkeiten gehören z. B. das Sehen, Hören, Sprechen und sich orientieren können. |
Pflegebedürftigkeit. |
Werden Sie als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit in Pflegestufe I (gemäß deutschem Sozialgesetzbuch) eingestuft, zahlen wir Ihnen die monatliche Rente. |
Kapitalsofortleistung. |
Bei Personen ab 18 Jahren ist eine Kapitalsofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten kostenlos mitversichert. Diese zahlen wir bei Eintritt des Versicherungsfalls. |
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