Änderungen und Klarstellungen nach der neuen FinVermV ab 01.08.2020

  1. Klarstellung: ich betreibe ausschließlich Anlagevermittlung     (keine Anlageberatung)

Im Gegensatz zur Anlageberatung, wo konkrete persönliche Empfehlungen über die Anschaffung oder den Verkauf eines Finanzinstrumentes nach Prüfung der persönlichen Umstände und nach Prüfung der Geeignetheit des Anlegers erfolgt, definiere ich mein Geschäftsprinzip als Anlagevermittlung. Hier steht die Vorstellung eines konkreten Geschäftes über Kauf- oder Verkauf im Zentrum der Tätigkeit.

  1. Konkretisierung:

Sie erhalten für Kauf –und Verkaufsaktionen bei einer Bank eine Handelsplattform (aktuell FFB) und werden durch mich befähigt, mit dieser zu arbeiten. Sie können dort aus ca. 10.000 offenen Investmentfonds selbst wählen. Die Entscheidungen über Kauf, Verkauf oder Ratensparen treffen Sie in eigener Verantwortung. Meine Zusatzleistung besteht in der permanenten Überwachung von ca. 50 Fond, welche ich nach verschiedenen Kriterien ausgewählt habe. Von diesen Fonds veröffentliche ich nach einem mathematischen System Signale zum Termin eines sinnvollen Kauf oder Verkauf, welche Sie für Ihre Entscheidungen nutzen können. Dieses System und seine Nutzung erhalten Sie vor Erstinvestition ausführlich erläutert. Ebenso erhalten Sie vor Erstinvestition alle Informationsquellen im "Fondsfinder der FFB" über jeden Fonds, seine Merkmale und seine Kosten gezeigt bzw. demonstriert. Natürlich stehe ich für technische Fragen jederzeit telefonisch zur Verfügung.

  1. Kosteninformation vorab (ex-ante)

Die Depotkosten des Erstdepots betragen 45,- € p.a. incl. USt, jedes weitere Depot 12,- € p.a. incl. USt. Bei Kauf o. Verkauf (außer beim regelmäßigen Ratensparen) fallen unabhängig des Volumens eine Ticketgebühr von 2,- € an. Für meine Dienstleistung vereinbaren wir eine Servicepauschale bis 1,5% des durchschnittl-ichen Depotvolumens. Gemessen wird laufend, in Rechnung gestellt vierteljährig.

Anschaffungskosten (Ausgabeaufschlag/Agio) bzw. Veräußerungskosten rabattiere ich zu 100%. Interne Fondskosten sind je nach Fonds unterschiedlich, werden im „Fondsfinder“ der FFB für Sie exakt ausgewiesen. Davon erhalte ich bis zu 90%.

Besondere, individuelle Kosten nach besonderen Leistungen werden durch die Bank bei Depoteröffnung in den AGB ausgewiesen. (z.B.: Verpfändungskosten, Erstellung best. Dokumente, auch Zweitdokumente etc.)

  1. Kosteninformation exakt (ex-post)   

Der Gesetzgeber verlangt regelmäßig aber mindestens 1 x jährlich eine konkrete Information über alle Kosten bzw. eine Kostenaufstellung.

Wo finden Sie bei der FFB diese Informationen:

Präsise Anschaffungs- und Verkaufskosten können Sie in Ihrem Postfach der FFB einsehen, wo jede Transaktion detailliert und zeitnah dargestellt ist.

Die „internen Fondskosten“ werden Ihnen 1x p.a. durch die Depotbank dargestellt.

Die Ticketgebühr sehen Sie in Ihrem Abwicklungskonto ebenso wie die Servicepauschale, welche vierteljährig in Rechnung gestellt wird.

Für jeden, der es wünscht, fasse ich alle Kosten 1 x p.a. übersichtlich zusammen.

  1. Interessenkonflikte und Zuwendungen

Ich sehe in meinem Geschäftsmodell keine Interessenkonflikte und erhalte auch keinerlei Zuwendungen von der Anbieterseite mit dem Ziel, bestimmte Fonds bevorzugt anzubieten.

Der Rat, die von mir aufgelisteten Fonds zu nutzen ist lediglich aus der Tatsache begründet, diese Fonds überwachen zu können.

  1. Risiken, Geeignetheit und Zielmarktkonformität

Die Risikobereitschaft des Anlegers, seine Geeignetheit und auch die Überein-stimmung im Zielmarkt sind bei der Anlagevermittlung kein Gegenstand. Eine Angemessenheitsprüfung ist Teil der Depoteröffnung.

Allgemeine Informationen zu den Risikoklassen sowie zum SRRI habe ich hier auf dieser Webseite separat dargestellt. Alle weiteren Informationen zu den Fonds sind im Fondsfinder der FFB ausführlich dargestellt. Selbstverständlich helfe ich beim Auffinden und bei der Interpretation dieser Informationen.

Die Entscheidung über Kauf und Verkauf obliegt letztendlich dem Anleger.

  1. Aufzeichnungspflicht

Ich bin verpflichtet, ab 01.08.2020 die Inhalte von Telefongesprächen aufzu-zeichnen, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu konkreten Finanzanlagen beziehen. Der Anleger muss zustimmen, anderenfalls darf keine telefonische Beratung durchgeführt werden.