1. Die Reise Rücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor  Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen.
2. Für die Reiseabbruch Versicherung muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.
3. Der Vertrag und der Versicherungssc hutz gelten trotz Zahlung der Prämie als nicht zustande gekommen, wenn Sie diese Fristen bei Abschluss des Vertrages nicht einhalten.

agb_2021.pdf
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