Achtung: eine neue gesetzliche Vorgabe ab 07.2023
Ab Juli 2023 u. in regelmäßigen Abständen von ca. 3 Jahren müssen alle Sparer u. Anleger eine neue, aktualisierte Angemessenheitsprüfung durchführen.
Die FFB bietet für diese gesetzl. Pflicht ein Online-Tool an.
Beim Login in Ihr Depot werden Sie dahin umgeleitet.
Einfach anklicken, alles Fragen beantworten - fertig.
zum nachlesen
Info der FFB
Die ESMA hat am 12. April 2022 neue Vorgaben zur
Angemessenheitsbeurteilung erlassen. Diese wurden von der BaFin zum 30. Juni 2023 vollständig in die für uns geltende MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-,
Organisations- und Transparenzpflichten) übernommen. Insgesamt werden in 13 Leitlinien u.a. die Durchführung der Bewertung, die Informationspflichten, die Kommunikation (insbesondere zu Warnhinweisen) und
die Art und Weise der Einholung von Kundeninformationen wesentlich detaillierter vorgegeben, als dies in der alten Verordnung zu lesen war. Als Bafin-reguliertes Kreditinstitut
muss die FFB die Anforderungen entsprechend umsetzen.
In dem von unserem Kunden unterzeichneten Depotantrag wird in Kapitel 3 der AGB
erläutert, warum und wann eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen ist. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass ein Vermittler nicht Vertragspartei ist und wir daher nur
beratungsfreie oder Execution Only-Geschäfte ausführen. Damit sind wir verpflichtet, bei allen Kunden eine Selbsteinschätzung der Kenntnisse und Erfahrungen einzuholen. Dies erklärt auch, warum wir
die von Ihnen ggf. bereits durchgeführte Angemessenheitsbeurteilung/ Geeignetheitsprüfung nicht übernehmen können.
Die Angemessenheitsbeurteilung ist ein wichtiges Element des
Verbraucherschutzes. Damit der Kunde bei einer Order schnell handeln kann, fragen wir im Rahmen der Depoteröffnung bzw. aktuell aufgrund der Neuregelung auch bei Bestandskunden die
Kenntnisse und Erfahrungen umfassend ab. Eine Untersagung von Geschäften, wenn die Erfahrungen und Kenntnisse als „nicht ausreichend“ klassifiziert werden, schreibt die Regulierung heute nicht vor.
Die Vorschriften sehen vor, dass die Kundin oder der Kunde entsprechend zu warnen ist und dass dieser Hinweise ausdrücklich als Warnung zu formulieren ist.
Wir hoffen, dass wir mit diesen weiteren Informationen Klarheit schaffen konnten und
danken für Ihr Verständnis.
PDF-Dokument [477.8 KB]
prozessablauf-der-befragung-fuer-ein-ein[...]
PDF-Dokument [55.9 KB]
prozessablauf-der-befragung-fuer-ein-gem[...]
PDF-Dokument [67.5 KB]
PDF-Dokument [289.1 KB]