Welche Gründe sprechen nun für das Erstellen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung?


Ein selbstbestimmtes Leben zu führen gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte !

 

Trotzdem geht ein großer Teil der Bevölkerung genau dieses Risiko ein, plötzlich fremdbestimmt leben zu müssen. Unfallfolgen, Krankheiten oder Altersleiden stellen an sich schon große Belastungen für den Betroffenen und für seine Angehörigen dar. Unter gesetzliche Betreuung gestellt zu werden kann zusätzlich belasten. Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie für den Notfall mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen persönliche Dinge geregelt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden kann.

 

Die meisten glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube!


Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten, über die Unter- bringung in Pflegeeinrichtungen usw.! Aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert. nBei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungs-verfügung ist es wichtig, die eigenen Wünsche unter Berücksichtigung aller rechtlichen Belange zu erfassen.


Greifen Sie auf kompetente und rechtssichere Hilfe zurück und lassen Sie diese wichtigen Unterlagen nach Ihren Wünschen erstellen u. vorhalten.
Unser Service für Sie:
- Erstellung rechtsicherer Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte
- Registrierung d.Vollmachten i.Zentralen Vorsorgeregister d. Bundesnotarkammer
- Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente (Schutz vor Verlust, Diebstahl, Elementar-

  schäden, Missbrauch durch Dritte
- Bereitstellung der Dokumente an Ärzte und Gerichte rund um die Uhr
- Erstellung einer Notfallkarte mit allen wichtigen Daten für den Ernstfall
- 24-Stunden-Erreichbarkeit weltweit
- Information über gesetzliche Änderungen
- jährliche Prüfung der Aktualität Ihrer Vollmachten und Verfügungen

 

Vorteile der Notfallkarte der Deutsche Vorsorgedatenbank AG


Letztendlich erfüllen persönliche Vollmachten nur dann ihren Zweck, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließ- fach garantiert nicht die schnellstmögliche Verfügbarkeit im Notfall.

 

Durch Hinterlegung der Verfügungen und Vollmachten bei der Deutsche Vorsorge- datenbank AG wird gewährleistet, dass Ihre Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet. Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Verfügungen und Vollmachten einsehen können.

Niemand ist verpflichtet diesbezüglich etwas zu unternehmen. Trotzdem sollte jeder über die Folgen, die ein Verzicht auf diese wichtige Vorsorge haben kann, Bescheid wissen. Aus diesem Grund erweitere ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen Bereich der Vorsorge. Klicken Sie auf das Bild der Notfallkarte und erfahren Sie, was Sie selbst tun können, um nichts dem Zufall zu überlassen.

 

Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor:

 

  • Ohne jede Ankündigung trifft ein Schlaganfall den Ehemann – von einer Minute auf die andere ist er hilflos
  • Kann die Ehefrau sich nach dem ersten Schock um alle Angelegenheiten kümmern, z.B. die medizinische Betreuung organisieren?
  • ¾ aller Deutschen denken " Ja"

  • weit gefehlt - richtig ist "nein" das kann sie nicht
  • seit 01.01.23 gibt es eine neue, sehr begrenzte "Notfallregelung"
  • Grund: Kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt
  • oder es liegt eine Vollmacht vor.

  • eine mögliche Geschäftsunfähigkeit betrifft also Menschen ab 18 Jahren

Betreuungsverfahren

Kann ein volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht aus seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

 

Entscheidungskompetenzen und Kosten des Betreuers

Alleinentscheidung bezüglich Gesundheit und Vermögen

Kosten: z.Zt. 44 Euro (Höchstsatz) pro Stunde, anfänglich ca 15-20 Stunden

 

Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig bei:

• Unterbringung der/des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung

• Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustandes

• Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum

• Rechtsgeschäften über ein Grundstück

 

Wer zahlt und wie lange?

• Krankenkasse (max. bis Pflegefallfeststellung bzw. max. 78 Wochen Krankengeld)

• Pflegekasse (Höchstsatz mtl. 1.550,-, Stufe III)

• Vermögen des Betroffenen (einmaliger Freibetrag von 2.600 EUR und monatlicher Freibetrag von 90 EUR)

• Vermögen des Ehegatten (einmaliger Freibetrag von 75.000 EUR und monatlicher Freibetrag von 950 EUR)

• Vermögen Verwandte ersten und zweiten Grades, nämlichEltern, Kinder, Enkel (monatlicher Freibetrag von 1.500 EUR)

• erst dann zahlt das Sozialamt ( = Darlehen)