Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor:
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Ohne jede Ankündigung trifft ein Schlaganfall den Ehemann – von einer Minute auf die andere ist er hilflos
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Kann die Ehefrau sich nach dem ersten Schock um alle Angelegenheiten kümmern, z.B. die medizinische Betreuung organisieren?
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¾ aller Deutschen denken " Ja"
- weit gefehlt - richtig ist "nein" das kann sie nicht
- Grund: Kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt
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oder es liegt eine Vollmacht vor.
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eine mögliche Geschäftsunfähigkeit betrifft also Menschen ab 18 Jahren
Betreuungsverfahren
Kann ein volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht aus seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Entscheidungskompetenzen und Kosten des Betreuers
Alleinentscheidung bezüglich Gesundheit und Vermögen
Kosten: z.Zt. 44 Euro (Höchstsatz) pro Stunde, anfänglich ca 15-20 Stunden
Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig bei:
• Unterbringung der/des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung
• Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustandes
• Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum
• Rechtsgeschäften über ein Grundstück
Wer zahlt und wie lange?
• Krankenkasse (max. bis Pflegefallfeststellung bzw. max. 78 Wochen Krankengeld)
• Pflegekasse (Höchstsatz mtl. 1.550,-, Stufe III)
• Vermögen des Betroffenen (einmaliger Freibetrag von 2.600 EUR und monatlicher Freibetrag von 90 EUR)
• Vermögen des Ehegatten (einmaliger Freibetrag von 75.000 EUR und monatlicher Freibetrag von 950 EUR)
• Vermögen Verwandte ersten und zweiten Grades, nämlichEltern, Kinder, Enkel (monatlicher Freibetrag von 1.500 EUR)
• erst dann zahlt das Sozialamt ( = Darlehen)