Wieder versicherungspflichtig - zurück zu GKV ?!

Mit Nachweis der Versicherungspflicht besteht das Recht auf Sonderkündigung d.PKV!

Achtung, 2 Punkte gilt es zu prüfen:

1. Anwartschaft statt Kündigung, wenn ja - kleine oder grosse AWV ?

2. "Rettung" der bisher aufgelaufenen Altersrückstellungen durch rabattierte Z-PKV,

    dazu noch oft ohne neue Risikoprüfung und Wartezeiten

Eine einfache Mitgliedsbestätigung nach § 175 SGB V reicht nicht !!!