Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragssteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG). Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der eingestellte Betrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab.